1. Zweck der Bestimmungen
Diese Bestimmungen präzisieren die im Statut festgelegten Mitgliedskategorien, deren Rechte, Pflichten, Jahresbeiträge und zusätzliche Vorteile.
Sie dienen der transparenten Information aller Mitglieder und können vom Vorstand mit Zustimmung der Generalversammlung geändert werden. Änderungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form mitgeteilt (z. B. per E-Mail, Post oder über die Website der Vereinigung).
2. Mitgliedskategorien
2.1 Aktive Mitglieder
Jahresbeitrag: 1’500 CHF
Rechte:
* Stimmrecht in der Generalversammlung
* Teilnahme an allen Veranstaltungen und Kursen der Vereinigung zu Mitgliedspreisen
* Möglichkeit der Wahl in den Vorstand
Vorteile:
* Teilnahme an wöchentlichen Clubtreffen (Literatur, Kunst, Kino, Theater)
* Teilnahme an allgemeinen Kulturereignissen (6–8 pro Jahr)
* Zugang zu Club- und Kulturreisen zu Mitgliedspreisen
* Ermässigungen auf thematische Kurse (Theater, Kino, Kunstgeschichte)
(Mit gültigem Studierendenausweis: 600 CHF)
2.2 Passive Mitglieder
Jahresbeitrag: 600 CHF
Rechte:
* Kein Stimmrecht
* Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen auf Einladung
Vorteile:
* Regelmässiger Versand kultureller und informativer Nachrichten
* Teilnahme an offenen Veranstaltungen der Vereinigung (kostenpflichtig, falls zutreffend)
2.3 Privilegierte aktive Mitglieder
Jahresbeitrag: 2’400 CHF
Rechte:
* Alle Rechte eines aktiven Mitglieds
* Zugang zu zusätzlichen exklusiven Privilegien
Aufnahmebedingungen:
* Schriftliche Empfehlung von mindestens zwei aktuellen privilegierten aktiven Mitgliedern
* Zustimmung des Vorstands
Zusätzliche Privilegien:
1. Zwei Theater- oder Opernbesuche pro Jahr in führenden europäischen Theatern (inklusive Tickets)
2. Zwei exklusive kulturelle oder literarische Reisen pro Jahr (Europa oder Schweiz)
3. Vier geschlossene Treffen pro Jahr mit Expertinnen und Experten aus Literatur, Kunst, Theater oder Film
4. Zwei exklusive Veranstaltungen nur für privilegierte Mitglieder (z. B. Dinner, Konzert, private Filmvorführung)
5. Ein kostenloser Kurs pro Jahr (Theater, Kunst oder Filmgeschichte)
6. Prioritäre Anmeldung und beste Plätze bei allen Veranstaltungen
7. Möglichkeit, einmal jährlich einen Gast kostenlos zu einem exklusiven Event mitzubringen
8. Persönliche Einladung der Präsidentin zu allen geschlossenen Veranstaltungen
9. Jährliches Geschenk (z. B. Sonderedition eines Buches oder ein Kunstobjekt zum Jahresthema)
2.4 Unterstützende Mitglieder (optional)
Jahresbeitrag: ab 2’500 CHF (frei wählbar höher)
* Ideelle und finanzielle Unterstützung der Vereinigung, ohne Verpflichtung zur Nutzung aller Privilegien
* Teilnahme an der Generalversammlung ohne Stimmrecht
* Einladung zu ausgewählten Veranstaltungen
3. Eintritt, Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
• Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich. Der Vorstand entscheidet.
• Die Mitgliedschaft gilt für ein Jahr ab Eintrittsdatum.
• Bei Eintritt im laufenden Jahr kann der Beitrag anteilig berechnet werden.
• Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Jahres zu zahlen.
• Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, sofern keine schriftliche Austrittserklärung bis zum 30. September erfolgt.
4. Rechte und Pflichten aller Mitglieder
• Mitglieder verpflichten sich zu respektvoller Kommunikation und zur Wahrung einer harmonischen Atmosphäre innerhalb der Vereinigung.
• Mitglieder sollen die Ziele der Vereinigung ideell unterstützen und nach Möglichkeit an Veranstaltungen oder Projekten teilnehmen.
• Persönliche Daten werden ausschliesslich für Vereinszwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
• Die offizielle Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail.
5. Ausschlussgründe
Ein Mitglied kann aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden, insbesondere bei:
• wiederholter Verletzung des Statuts oder der Bestimmungen
• Handlungen, die dem Ansehen oder den Interessen der Vereinigung schaden
• Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Mahnung
Vor dem Ausschluss erhält das Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme. Der Ausschluss wird vom Vorstand beschlossen und schriftlich mitgeteilt.
Bereits entrichtete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen bei der Generalversammlung Berufung eingelegt werden.
6. Inkrafttreten
Diese Bestimmungen wurden am 29.08.2025 von der Generalversammlung verabschiedet und treten am selben Tag in Kraft. Sie ersetzen alle früheren Versionen bezüglich Mitgliedskategorien und Privilegien.
Gründerinnen und Gründer:
Präsidentin — Elvira Yakupova
Finanzrat — Roman Voronin
Sekretärin — Victoria Smirnova